1. Dezember 2009

Überarbeitung RVS 13.01.43 "Instandsetzung nach Grabungsarbeiten"

RVS 13.01.43 regelt die fachgerechte Instandsetzung von Straßenkonstruktionen nach Aufgrabungen in Form von Leitungsgräben.i

Gerade aufgrund häufig auftretender Setzungsschäden bei Leitungsgräben im Straßenbereich kommt der Anwendung dieser RVS in der Praxis entsprechende Bedeutung zu. 





1. Dezember 2009

Überarbeitung RVS 10.01.11 "Besondere rechtliche Vertragsbestimmungen an Straßen"

RVS 10.01.11 ist ergänzend zur ÖNORM B 2110 anzuwenden. Einzelnen Bestimmungen der ÖNORM B 2110 werden ergänzt andere ersetzt. Eine Neufassung der RVS ist aufgrund der Neuausgabe der ÖNORM B 2110, welche seit 1.1.2009 gilt, erforderlich geworden.

Kurz zusammengefasst kann angemerkt werden, dass mit dieser RVS einzelne Bestimmungen der ÖNORM B 2110 i.a. zu Lasten des Auftragnehmers abgeändert werden.   





1. August 2009

RVS 13.01.11 Merkblatt

Es ist ein neues Merkblatt der Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr FSV RVS 13.01.11 mit dem Titel "Zustandsbeschreibung und mögliche Ursachen von Asphalt- und Betonstraßen" heraus gekommen.

Das Merkblatt beinhaltet einen Katalog mit Schadensbildern, charakteristischen Schadensmerkmalen sowie möglichen Schadensursachen und gibt Hinweise zur voraussichtlichen Schadensentwicklung, der Schadensschwere und dem Ausmaß. Mit den beinhalteten Beispielfotos wird die Anwendbarkeit in der täglichen Praxis erleichtert.  





1. Juni 2009

Neues FSV-Arbeitspapier Nr. 19

Das Arbeitspapier der Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr FSV Nr. 19 regelt die Preisumrechnung im Straßen- und Brückenbau für Bauverträge auf Basis der Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur (LB-VI 01).

Vertragsgrundlage für die Preisumrechnung bildet dabei die ÖNORM B 2111 und die von der Statistik Austria herausgegebenen Baukostenindices für den Straßenbau und den Brückenbau. Die Baukostenindices Straßenbau und Brückenbau führen separate Subindices für einzelne Leistungsgruppen. Diese Subindices folgen dabei dem Leistungsgruppen- Nummerierungssystem der „alten“ Leistungsbeschreibungen Straßenbau bzw. Brückenbau. Die neue LB-VI weist im Vergleich zu deren Vorgängern (LB Straßenbau und LB Brückenbau) eine andere Leistungsgruppengliederung auf, weshalb eine neue Zuordnung der Subindices zu den Leistungsgruppen der LB-VI erforderlich wurde, was mit gegenständlichem Arbeitspapier erfolgt ist.





1. Juni 2009

Neue ÖNORM B 1801-1 „Bauprojekt- und Objektmanagement – Teil 1: Objekterrichtung"

Die neue ÖNORM B 1801-1 ersetzt die bisherigen Teile 1, 3 und 4 dieser Norm. Sie gilt für die Planung und Gliederung von Qualität, Kosten, Terminen sowie für die Gliederung der Dokumentation von Baumaßnahmen über alle Projektphasen hinweg. 

Qualität, Kosten und Termine können nun entweder nach der Baugliederung (bisher planungsorientierte Gliederung nach Elementen) oder nach der Leistungsgliederung (entspricht der bisherigen ausführungsorientierten Gliederung nach Gewerken) geplant werden.





1. Juni 2009

Neufassung der ÖNORM B 2118 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodelles, insbesondere bei Großprojekten - Werkvertragsnorm"

Mit 1. Juni 2009 ist eine Neufassung der ÖNORM B 2118 erschienen. Diese ersetzt somit die per 1. Jänner 2009 herausgegebene Erstfassung. Es wurden lediglich redaktionelle Korrekturen zur Abstimmung mit der ÖNORM B 2110 vorgenommen sowie normative Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert.





1. Juni 2009

Ende der Koexistenzperiode zu den Eurocodes

Mit 31.05.2009 ist die Koexistensperiode der nationalen Normen zu den Eurocodes abgelaufen. Mit 1. Juni 2009 gelten somit alleine die Normen der Serie ÖNORM EN 199x. 




1. Juni 2009


Neue ÖNORM A 2063 „Austausch von Leistungsbeschreibungs-, Ausschreibungs-, Angebots-, Auftrags- und Abrechnungsdaten in elektronischer Form“

Die neue ÖNORM A 2063 ersetzt per 1. Juni 2009 die ÖNORMEN B 2062, B 2063 und B 2114. Es wird damit eine überarbeitete und einheitliche Datenstruktur für Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und Abrechnungsdaten geschaffen.

Die für den Spätsommer 2009 angekündigte neue Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB18 soll im neuen Datenformat der ÖNORM A 2063 erscheinen. Eine entsprechende Neufassung der LB-VI (LB-Verkehrsinfrastruktur), die auch die ÖNORM A 2063 berücksichtigt, ist für Anfang 2010 vorgesehen. Inwieweit die derzeit in der Version 2005 vorliegende LB-SW (LB-Siedlungswasserbau) angepasst bzw. überarbeitet wird, ist laut Auskunft des zuständigen Arbeitskreises aktuell noch nicht entschieden.




11. Mai 2009

Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) – Novelle 2009

Die Novelle zum Bundesvergabegesetz geht in die zweite Begutachtung. Bis zum 11. Juni 2009 können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Die Novelle sieht, als eine wesentliche Änderung zur bisherigen Gesetzeslage, die Möglichkeit vor, erforderliche Nachweise zur Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Bieter im Rahmen der Angebotslegung, durch eine Eigenerklärung der Bieter zu ersetzen. Vor Zuschlagserteilung eines Bauauftrages dessen geschätzter Auftragswert netto EUR 120.000,- übersteigt, hat der Auftraggeber aber die entsprechenden Nachweise vom Zuschlagsempfänger jedenfalls zu verlangen.

Darüber hinaus sind u.a. Änderungen im Hinblick auf die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen für EU- und EWR-Staatsangehörige vorgesehen.

Nicht enthalten ist in der vorliegenden Novelle die von verschiedenen Seiten geforderte Antragslegitimation auf Nachprüfungs- oder Feststellungverfahren durch gesetzliche Interessenvertretungen (wie insbesondere Kammern).




1. Mai 2009

Neue Schwellenwertverordnung 2009

Die  Verordnung zum Bundesvergabegesetz legt neue Schwellenwerte für die Wahl der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich fest.

Die Verordnung ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung und befristet bis zum 31.12.2010 gültig.

Im Bereich des klassischen öffentlichen Auftraggebers können nun Bauaufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert von netto EUR 100.000,- direkt oder in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden. Die bisherigen Schwellenwerte lagen bei netto EUR 40.000,- für Direktvergaben und bei netto EUR 80.000,- für Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachungen. Bis zu einer veranschlagten Auftragssumme von netto EUR 1.000.000,- können jetzt Bauaufträge in einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden. Der bisherige Schwellenwert lag hier bei netto EUR 120.000,-




15. Februar 2009

Neue Entwürfe der ÖNORM EN 1536 „Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Bohrpfähle“ und der ÖNORM EN 1538 „Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Schlitzwände“

Es sind neue Entwürfe der Werkvertragsnormen ÖNORM EN 1536 für die Herstellung von Bohrpfählen und der ÖNORM EN 1538 für die Ausführung von Schlitzwänden erschienen.



1. Jänner 2009

Neufassung der ÖNORM B 2110 und neue ÖNORM B 2118

Die Neufassung der Werkvertragsnorm ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“ führt die bisher eigenständigen ÖNORM B 2110, ÖNORM B 2117 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Verkehrswegen sowie für den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau“ und ONR 22117 „Verfahrensanleitung für Mehr- oder Minderkostenforderungen im Zusammenhang mit dem Baugrund“ zusammen. Jene Vertragsbestimmungen der „alten“ ÖNORM B 2117 die den Landschaftsbau betreffen, sind in der neuen ÖNORM B 2110 allerdings nicht enthalten. Hier wird auf die ÖNORM B 2241 „Gartengestaltung und Landschaftsbau“ verwiesen.

Die Übersichtlichkeit der neuen Norm wurde verbessert, in dem der umfangreiche Abschnitt 5 der „alten“ ÖNORM B 2110 nach Sachthemen in neuen Abschnitten gegliedert wurde. Gänzlich neu wurde der Abschnitt für Leistungsabweichung und ihre Folgen gestaltet. Darüber hinaus wurden neue Begriffe wie z.B. „Mehr- oder Minderkostenforderungen (MKF)“, das „Bausoll“ und die „Leistungsabweichung“ definiert.

Die neue ÖNORM B 2118 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodelles, insbesondere für Großprojekte“ ist zeitgleich erschienen. Die inhaltliche Struktur ist analog zur ÖNORM B 2110 gestaltet. Mit der Einführung eines Partnerschaftsmodelles und der Abhaltung von „Partnerschaftssitzungen“ sollen potentielle Konflikte in der Vertragsauslegung und der Leistungsvergütung frühzeitig aufgegriffen und damit die Basis für eine rasche Einigung geschaffen werden.




11. November 2008

Rundschreiben BVergG 2006 – Ausschreibung zu Festpreisen oder veränderlichen Preisen

In einem Rundschreiben des Bundeskanzleramtes wird die Gesetzeslage für die Ausschreibung zu Fest- oder veränderlichen Preisen bei Vergaben nach dem Bundesvergabegesetz klargestellt.

Im Regelfall sind Leistungen, die innerhalb einer 12-Monatsfrist erbracht werden sollen, nach Festpreisen auszuschreiben. Der Zeitraum der Geltung fester Preise wird klarstellend mit dem Ende der Angebotsfrist und nicht mit dem in der Ausschreibung vorgesehenen oder tatsächlichen Leistungsbeginn definiert.

Leistungen, die nicht binnen zwölf Monaten (ab Ende der Angebotsfrist) erbracht werden, sind zu veränderlichen Preisen auszuschreiben, anzubieten und zuzuschlagen. Eine vielfach praktizierte Regelung, wonach für die ersten zwölf Monate Festpreise und erst nach Ablauf dieser Frist veränderliche Preise gelten, steht nach Ansicht des Bundeskanzleramtes in klarem Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen.

Preisbestimmende Kostenanteile, die einer starken Preisschwankung unterliegen (Beispiele: Erdöl, Stahl) sind jedenfalls, auch bei kürzeren als zwölfmonatiger Leistungsfrist, nach veränderlichen Preisen auszuschreiben.




1. Oktober 2008

Neue Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur (LB-VI 01)

Die neue Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur (LB-VI 01) ist erschienen. Diese ersetzt die bisher eigenständigen Leistungsbeschreibungen Verkehrswegebau-Straße (inkl. Landschaftsbau), Brückenbau, Tunnelbau und Eisenbahnbau.

Die Standardleistungsbeschreibung LB-Verkehrsinfrastruktur wird von der FSV (Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, www.fsv.at) herausgegeben.